Gericht
tribunal ist das Gericht der ersten Instanz; die höheren Gerichte heißen cour, der Spruchkörper allgemein juridiction.
Das Französische staffelt die Gerichte im Namen: tribunal steht für die erste Instanz, cour für Berufung und Revision. Seit der Reform zum 1. Januar 2020 bündelt das tribunal judiciaire die früheren tribunal d'instance und tribunal de grande instance. Das deutsche „Gericht“ trägt diese Staffelung nicht, deshalb ist zuerst die Instanz einzuordnen. Der Europäische Gerichtshof ist die Cour de justice de l'Union européenne, das EU-Gericht erster Instanz dagegen le Tribunal.
das Berufungsgericht ist die cour d'appel, nie ein „tribunal d'appel“.
„tribunal de grande instance“ gibt es seit 2020 nicht mehr, die erste Instanz heißt tribunal judiciaire.
das Gericht als Spruchkörper ist la juridiction, wenn es allgemein gemeint ist.
Verrät ein „tribunal d'appel“ im Schriftsatz den Nicht-Muttersprachler, wo die cour d'appel hingehört, kostet das Autorität bei Mandant und Gegenseite. Für „wir sehen uns vor Gericht“ reicht tribunal.
Wörtlich übersetzt landet „Gericht“ oft pauschal bei tribunal, auch wo das Berufungs- oder Höchstgericht cour verlangt. Aus der cour d'appel wird ein tribunal, und eine Urteilszitierung stellt die Instanzenhierarchie auf den Kopf, was die Quelle entwertet.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.