Kündigung
résiliation ist die Beendigung eines Vertrags; kündigt der Arbeitgeber, heißt es licenciement, kündigt der Arbeitnehmer, démission, beim Mietvertrag congé.
Das Französische verlangt, dass Richtung und Vertragstyp mitschwingen. résiliation beendet einen Vertrag allgemein, licenciement geht vom Arbeitgeber aus, démission vom Arbeitnehmer, congé kündigt die Wohnung, dénonciation ein völkerrechtliches Abkommen. „Kündigung“ ist im Deutschen richtungsneutral und hat kein solches Sammelwort im Französischen, das zur Angabe von Initiator und Vertragstyp zwingt. Die Kündigungsfrist selbst ist der préavis.
„Ich habe gekündigt“ als Arbeitnehmer ist j'ai démissionné, nicht „j'ai licencié“, was hieße, man hat jemanden entlassen.
„Kündigung des Vertrags“ ist résiliation, nicht licenciement.
bei der Wohnung heißt es donner congé, nicht „résilier“ allein.
die Kündigungsfrist ist le préavis, nicht „le délai de résiliation“ im engen Sinn.
Kehrt sich in einem Arbeitsrechtstext um, wer kündigt, weil licencier statt démissionner steht, wird aus der Eigenkündigung eine Entlassung durch den Arbeitgeber, im Arbeitsrecht der Unterschied zwischen beiden Seiten. Im Alltag, „ich hab gekündigt“, ist der genaue Rechtsbegriff nebensächlich.
„Kündigung“ wird maschinell oft résiliation oder ein pauschales Wort, ohne die Richtung zu treffen; besonders licencier und démissionner werden vertauscht. Aus der Eigenkündigung des Arbeitnehmers wird sprachlich eine Entlassung durch den Arbeitgeber, und die Verantwortung im Text dreht sich um.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.