Schaden
Rechtlich ist der Schaden ein dommage, als erlittene Einbuße ein préjudice. Kaputte Dinge sind dégâts, und für die Versicherung ist das Ganze ein sinistre.
Vier Blickwinkel auf denselben Vorfall: dommage ist der Schaden als juristische Kategorie und liefert im Plural den Schadensersatz, die dommages-intérêts. préjudice betont die Einbuße des Betroffenen, bis zum préjudice moral, dem immateriellen Schaden. dégâts sind das, was man fotografiert, der Wasserschaden als dégâts des eaux. Und sobald eine Police im Spiel ist, wird alles zum sinistre. Ein deutscher Satz mit Schaden muss sich entscheiden, wessen Perspektive er einnimmt.
Schadensersatz heißt dommages-intérêts oder dommages et intérêts, nicht „remplacement du dommage“.
der Wasserschaden ist ein dégât des eaux, meist im Plural dégâts.
„jemandem schaden“ ist nuire à quelqu'un oder porter préjudice à.
der Schadensfall bei der Versicherung ist der sinistre.
Gutachten, Klageschrift, Schadensmeldung: dreimal Schaden, dreimal ein anderes Wort. Die Klage beziffert den préjudice und fordert dommages-intérêts, der Gutachter listet dégâts, die Versicherung eröffnet einen sinistre, und keins der Wörter ersetzt das andere.
Pauschal wird „Schaden“ maschinell zu dommage, und die Perspektiven verschwimmen: aus den fotografierten dégâts im Gutachten wird ein abstrakter Rechtsbegriff, aus dem sinistre der Police ein allgemeiner dommage, und die Schadensmeldung verliert das Wort, auf das die Versicherung ihre Akte eröffnet.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.