Straftat
Der Oberbegriff der Straftat ist die infraction; die schwere Straftat als Verbrechen ist ein crime, die mittlere ein délit, die Ordnungswidrigkeit eine contravention.
Das französische Strafrecht kennt eine strenge Dreistufigkeit nach Artikel 111-1 Code pénal: crimes werden vor der cour d'assises verhandelt, délits vor dem tribunal correctionnel, contraventions vor dem tribunal de police. Das deutsche Verbrechen mit über einem Jahr Mindeststrafe entspricht am ehesten dem crime, die deutschen Vergehen liegen als délit, Ordnungswidrigkeiten als contravention. Sobald ein Straftatbestand in einer Anklage steht, hängt die Instanz an dieser Einordnung.
das Verbrechen ist un crime, kein „grand délit“.
die Ordnungswidrigkeit ist eine contravention, keine „faute d'ordre“.
„Straftaten begehen“ heißt commettre des infractions, nicht „des crimes“ pauschal.
Anklageschrift, Strafanzeige, Polizeimeldung: infraction als Oberbegriff, dann crime, délit, contravention nach Schwere. Rutscht délit dort hin, wo crime steht, wechselt der Gerichtssaal von der cour d'assises zum tribunal correctionnel, und die Anklage sitzt im falschen Verfahren.
Verfahrensstufen kennt die Automatik nicht: „Straftat“ wird maschinell zu crime, und aus dem einfachen Vergehen wird sprachlich ein Kapitalverbrechen. Im übersetzten Presseartikel steht dann la cour d'assises, wo tatsächlich das tribunal correctionnel verhandelt hat, und die Meldung wird schwerer als der Fall.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.