Urteil
jugement ist das Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts; die Entscheidung einer cour heißt arrêt, der Geschworenenspruch verdict.
Das Wort folgt dem Gericht: ein tribunal fällt ein jugement, eine cour einen arrêt, ein Einzelrichter im Eilverfahren eine ordonnance. décision deckt alles ab, wenn die Instanz offenbleiben soll. Das deutsche „Urteil“ kennt diese Staffelung nicht, deshalb ist zuerst zu bestimmen, welches Gericht entschieden hat. Der Geschworenenspruch im Strafverfahren ist der verdict, sonst bleibt das Wort umgangssprachlich.
ein Urteil der Cour de cassation ist ein arrêt, nie ein jugement.
„verdict“ bezeichnet im Rechtstext nur den Geschworenenspruch, nicht jedes Urteil.
die Eilentscheidung des Einzelrichters (référé) ist eine ordonnance, kein jugement.
Zitiert eine Begründung ein jugement für einen arrêt der Cour de cassation, verrutscht die Rechtsprechungshierarchie und der Präzedenzfall verliert Gewicht. Für „das Urteil ist gefallen“ reicht jugement oder décision.
Automatische Übersetzungen nehmen „Urteil“ gern pauschal als jugement, auch beim arrêt einer cour. Aus der Revisionsentscheidung der Cour de cassation wird ein erstinstanzliches jugement, und ein zitierter Präzedenzfall wirkt, als käme er von der untersten Instanz.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.