Verfahren
Rechtlich ist das Verfahren die procédure, technisch das procédé, vor Gericht die instance. Drei Wörter, ein deutscher Sammelbegriff.
procédure trägt fast alles Rechtliche, vom Verwaltungsverfahren bis zum Strafverfahren, und lebt in festen Fügungen wie Code de procédure civile. Der technische Herstellungsprozess ist ein procédé, und wer beides tauscht, patentiert eine Klageschrift. instance zeigt die Instanz an, vor welcher gerade verhandelt wird, en première instance oder en appel. Das Insolvenzverfahren ist die procédure collective, und das Ermittlungsverfahren die enquête.
das technische Verfahren ist ein procédé, nicht eine procédure.
„Verfahren einleiten“ heißt engager oder ouvrir une procédure, nicht „ouvrir un procédé“.
das Ermittlungsverfahren ist die enquête, nicht die procédure d'enquête im engeren Sinn.
Aktenzeichen, Patentschrift, Prozessprotokoll: dreimal Verfahren, dreimal ein anderes Wort. Wandert das technische procédé in die Klageschrift, patentiert der Kläger sein Vorgehen; wandert die procédure ins Patent, klagt der Hersteller gegen sein eigenes Herstellungsverfahren.
Klanggleichheit gewinnt maschinell: „Verfahren“ wird pauschal procédure, auch im Patent- und Ingenieurstext, wo procédé steht. Aus dem Herstellungsverfahren wird ein Rechtsverfahren, und die Erfindung liest sich, als würde ein Gericht sie prüfen statt sie zu produzieren.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.