Verhandlung
Die mündliche Verhandlung vor Gericht ist die audience, das Verhandeln in Vertragssachen die négociation, das Zeugenverhör die audition oder l'interrogatoire.
Der Termin im Sitzungssaal ist die audience, die Sache steht am 15. März zur audience an. audience publique heißt öffentliche Verhandlung, à huis clos unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Verhandlungsvorgang im Geschäftsleben und in der Politik ist die négociation, mit dem négociateur, der verhandelt. Die Anhörung eines Zeugen ist die audition, im ermittlungsrechtlichen Sinn auch l'interrogatoire. Wer die Gerichtsverhandlung négociation nennt, verlegt sie an den Konferenztisch.
die Gerichtsverhandlung ist die audience, nie „la négociation“.
die Verhandlungen im Tarifstreit sind négociations, keine auditions.
„öffentlich verhandeln“ heißt siéger en audience publique, nicht „négocier en public“.
Gerichtssaal, Tarifrunde, Zeugenstand: audience, négociation, audition, jedes Wort ruft ein anderes Verfahren auf. Steht négociation im Sitzungsprotokoll, verhandeln plötzlich die Parteien, statt dass das Gericht verhandelt, und der Termin verliert seinen Charakter als staatlicher Akt.
Falscher Freund in beide Richtungen: „Verhandlung“ wird maschinell zur négociation, auch im Sitzungssaal, und im Wirtschaftstext gerät die négociation zur audience. Ein übersetzter Tarifbericht liest sich, als hätten die Parteien vor Gericht gestanden, und ein Sitzungsprotokoll klingt nach Konferenzraum statt nach Gerichtssaal.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.