Vertrag
contrat ist die rechtlich bindende Vereinbarung mit Pflichten; der Tarifvertrag heißt convention collective, der Staatsvertrag traité, die bloße Übereinkunft accord.
Deutsch nutzt „Vertrag“ sehr breit, vom Handschlag bis zum notariellen Dokument. Das Französische ordnet nach Ebene: contrat trägt die Verbindlichkeit und erzeugt Pflichten, convention fasst Kollektiv- und Rahmenwerke, accord lässt die Bindung offener, traité regelt das Verhältnis zwischen Staaten. Im öffentlichen Vergaberecht wird der Vertrag zum marché public. Jeder contrat ist im Kern eine convention, aber nicht jede convention ein contrat. Wer „Vertrag“ pauschal mit accord übersetzt, schwächt die Bindung genau dort, wo ein Dokument die Gegenseite verpflichten soll.
„Tarifvertrag“ heißt convention collective, nie „contrat collectif“.
„Staatsvertrag“ ist ein traité, kein contrat.
im öffentlichen Vergaberecht ist der Vertrag ein marché public, nicht ein contrat.
„einen Vertrag abschließen“ heißt conclure un contrat, nicht „fermer un contrat“.
Steht in einem Arbeitsvertrag oder Tarifabschluss accord, wo contrat gemeint ist, wirkt die Vereinbarung unverbindlicher; steht contrat, wo eine convention collective verlangt ist, sitzt der falsche Vertragstyp im Dokument. In einer formlosen Notiz zählt das nicht; sobald ein Dokument die Gegenseite binden soll, gehört genau dieses Wort geprüft.
Für „Vertrag“ setzt die Automatik fast reflexhaft contrat und zieht Tarifvertrag, Staatsvertrag und Vergabevertrag auf dasselbe Wort. Aus der convention collective wird ein contrat, aus dem traité ein contrat, und die Ebene, die das Französische trennt, verschwindet. In einem Vertrags- oder Tariftext sitzt damit der falsche Vertragstyp.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.