Anfechtung
προσβολή δικαιοπραξίας für die Anfechtung einer Rechtshandlung. ακύρωση beschreibt eher das Ergebnis; ένσταση ist Einrede oder Einwand.
Die deutsche „Anfechtung“ ist ohne Kontext riskant. Im BGB-nahen Zivilrecht geht es meist um das Angreifen einer Willenserklärung oder eines Rechtsgeschäfts; dafür ist προσβολή δικαιοπραξίας genauer als das bloße ακύρωση. Ακύρωση beschreibt oft das Ergebnis oder den Aufhebungsantrag. Gegen Behördenakte oder Entscheidungen kann προσφυγή näherliegen. Der Zieltext muss deshalb Handlung, Verfahren und Rechtsfolge trennen.
„Anfechtung einer Willenserklärung“ nicht pauschal mit ακύρωση übersetzen, wenn die Anfechtungshandlung gemeint ist.
Ακυρότητα ist Nichtigkeit, nicht dasselbe wie Anfechtung.
Προσφυγή passt bei Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen, aber nicht für jede BGB-Anfechtung.
Αμφισβήτηση klingt oft nach Bestreiten, nicht nach technischer Anfechtung.
Irrtum, Täuschung und Drohung sprechen für προσβολή δικαιοπραξίας, wenn die Rechtshandlung angegriffen wird. Geht es um das Ergebnis, kann ακύρωση erscheinen. Prozessuale Einwendungen bleiben ένσταση. Gerade hier muss der Zieltext zwischen Angriff, Ergebnis und Verteidigung unterscheiden.
Automatisch wird „Anfechtung“ gern zu ακύρωση oder ένσταση. Das ist entweder das Ergebnis der erfolgreichen Anfechtung oder ein Einwand, nicht zwingend die προσβολή δικαιοπραξίας selbst. Bei Willenserklärung, Irrtum und Täuschung fehlt sonst der Angriff auf die Rechtshandlung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.