Klage
αγωγή für die zivilrechtliche Klage. προσφυγή ist ein besonderer Rechtsbehelf, oft verwaltungsrechtlich; μήνυση gehört ins Strafrecht.
Die deutsche „Klage“ ist breiter als die griechischen Verfahrenswörter. Im Zivilrecht ist αγωγή der Normalfall. Προσφυγή passt, wenn ein Verwaltungsakt oder eine Entscheidung angegriffen wird; μήνυση führt in das Strafrecht. Außerdem muss zwischen der Klage als Verfahren und dem δικόγραφο αγωγής als Dokument unterschieden werden.
„Klage einreichen“ heißt καταθέτω αγωγή oder ασκώ αγωγή.
Μήνυση ist keine zivilrechtliche Klage, sondern strafrechtlich.
Προσφυγή nicht als Standardwort für jede Klage verwenden.
Die Klageschrift ist δικόγραφο αγωγής, nicht einfach die Klagehandlung.
Zivilrechtliche Ansprüche, Verträge und Schadensersatz führen meist zu αγωγή. Verwaltungsrechtliche Verfahren können προσφυγή verlangen. Strafrechtliche Anzeigen brauchen μήνυση. Die falsche Wahl verschiebt nicht nur das Wort, sondern die Verfahrensart.
Bei „Klage“ greift die Maschine schnell zu προσφυγή oder μήνυση. Dadurch wird aus einer zivilrechtlichen αγωγή ein Verwaltungsrechtsbehelf oder eine Strafanzeige. In Anspruchs- und Schadensersatztexten kippt damit das ganze Verfahren.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.