Verzug
υπερημερία für rechtlichen Verzug; καθυστέρηση für bloße Verzögerung. Schuldnerverzug und Gläubigerverzug müssen ausdrücklich getrennt werden.
„Verzug“ ist mehr als spät dran sein. Im Griechischen trägt υπερημερία die rechtliche Qualität, καθυστέρηση nur die tatsächliche Verzögerung. Entscheidend ist außerdem, ob der Schuldner nicht leistet oder der Gläubiger die Leistung nicht annimmt. Diese Trennung wirkt sich auf Zinsen, Schadensersatz und Leistungsgefahr aus.
„In Verzug geraten“ heißt περιέρχομαι σε υπερημερία.
„Verzugszinsen“ sind τόκοι υπερημερίας, nicht τόκοι καθυστέρησης in streng juristischen Texten.
Καθυστέρηση reicht für Alltag und Projektverzug, nicht für jede rechtliche Verzugsfolge.
Gläubigerverzug ist υπερημερία δανειστή, nicht Schuldnerverzug.
Zahlungsfristen, Mahnungen, Lieferverzug und Zinsen brauchen υπερημερία. Allgemeine Projekttexte können καθυστέρηση vertragen. Sobald Rechtsfolgen wie Verzugszinsen oder Schadensersatz folgen, ist die bloße Verspätung zu schwach.
„Verzug“ wird automatisch oft als καθυστέρηση wiedergegeben. Das beschreibt Verspätung, aber nicht zwingend υπερημερία mit Zinsen oder Schadensersatz. In Mahnungen und Zahlungsfristen trägt genau dieser rechtliche Mehrwert die Übersetzung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.