Willenserklärung
δήλωση βούλησης für die Willenserklärung. δήλωση allein ist zu allgemein; δικαιοπραξία ist das Rechtsgeschäft, nicht die einzelne Erklärung.
Die deutsche „Willenserklärung“ ist technischer als eine beliebige Erklärung. Griechisch trifft sie mit δήλωση βούλησης; in dogmatischen Texten kann δήλωση δικαιοπρακτικής βούλησης noch genauer sein. Δήλωση allein verliert den Rechtsfolgewillen. Δικαιοπραξία ist die rechtsgeschäftliche Handlung oder das Rechtsgeschäft, nicht die einzelne Erklärung selbst.
„Abgabe einer Willenserklärung“ heißt διατύπωση δήλωσης βούλησης oder δήλωση βούλησης, je nach Satzbau.
Δήλωση allein ist zu allgemein.
Πρόθεση ist Absicht und nicht die erklärte Willenserklärung.
Δικαιοπραξία nicht mit der einzelnen Willenserklärung verwechseln.
Angebot und Annahme sind besondere Willenserklärungen.
Vertragsschluss, Anfechtung und Stellvertretung verlangen δήλωση βούλησης. Dogmatische Passagen können δήλωση δικαιοπρακτικής βούλησης brauchen. Einfache Kommunikation bleibt δήλωση, bloße Absicht bleibt πρόθεση. Die juristische Wirkung liegt in der erklärten, nicht nur inneren Willensrichtung.
„Willenserklärung“ wird leicht zu δήλωση πρόθεσης, also bloßer Absichtserklärung. Gemeint ist aber δήλωση βούλησης als rechtsgeschäftliche Erklärung. Beim Vertragsschluss oder bei Anfechtung fehlt sonst der Moment, in dem der Wille rechtlich nach außen tritt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.