Beklagter
प्रतिवादी für die Partei, gegen die sich die Zivilklage richtet. आरोपी oder अभियुक्त gehören zum Strafvorwurf; im Zweifel entscheidet, ob Parteistellung oder Beschuldigung gemeint ist.
Der Beklagte ist im deutschen Zivilprozess die Partei, gegen die der Kläger vorgeht. Hindi bildet das saubere Prozesspaar वादी und प्रतिवादी. आरोपी und अभियुक्त tragen dagegen den Klang eines strafrechtlichen Vorwurfs. Wer „Beklagter“ als आरोपी übersetzt, verändert die Rolle der Partei und macht aus einer zivilrechtlichen Gegenseite sprachlich eine beschuldigte Person.
Beklagter ist im Zivilprozess प्रतिवादी, nicht आरोपी.
अभियुक्त ist der Angeklagte im Strafverfahren.
Defendant darf nicht über Englisch automatisch auf आरोपी gezogen werden.
„Beklagter zu 1“ wird als प्रतिवादी संख्या 1 oder erster प्रतिवादी gefasst, nicht mit Strafrechtsvokabular.
Zahlungsklage, Räumungsklage, Vertragsstreit: die Gegenseite ist प्रतिवादी. Steht आरोपी, bekommt der Text einen strafrechtlichen Beiklang. Für Schriftsätze und Urteile ist diese Trennung wichtig, weil Parteistellung und Beschuldigung nicht dasselbe sind.
Bei „Beklagter“ greift die Automatik gern zu आरोपी, weil defendant im Englischen Straf- und Ziviltexte berührt. Im Hindi kippt der Zivilprozess dadurch in eine Beschuldigtenlogik. प्रतिवादी hält die Rolle als Prozesspartei neutral und richtig.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.