Pfändung
कुर्की für die Pfändung im Vollstreckungszusammenhang. जब्ती ist breiter und kann Beschlagnahme oder Einziehung meinen; im Zweifel entscheidet, ob ein Gläubiger auf Schuldnervermögen zugreift.
Die Pfändung ist der Zugriff auf Vermögen des Schuldners, um eine Forderung zwangsweise durchzusetzen. Hindi trifft diesen Vollstreckungskern mit कुर्की. जब्ती bezeichnet ebenfalls staatlichen Zugriff auf Sachen, ist aber breiter und klingt häufig nach Beschlagnahme, Einziehung oder Strafverfahren. In Vollstreckungsbeschlüssen und Forderungspfändungen muss der Gläubigerzugriff erkennbar bleiben.
Pfändung ist im Vollstreckungskontext कुर्की, nicht automatisch जब्ती.
Kontopfändung braucht eine Ergänzung wie बैंक खाते की कुर्की.
Beschlagnahme im Strafverfahren ist eher जब्ती.
Pfändungsbeschluss sollte nicht als allgemeiner seizure order verwässert werden.
Vollstreckungsauftrag, Kontopfändung, Pfändungsbeschluss: hier trägt कुर्की den Zugriff zugunsten des Gläubigers. Steht जब्ती, kann der Text nach strafrechtlicher Beschlagnahme klingen. Für Vollstreckungsakten entscheidet diese Richtung über den richtigen Rechtsrahmen.
Für „Pfändung“ wählt eine maschinelle Übersetzung gern जब्ती, weil seizure nahe liegt. Dadurch verschwindet der zivilrechtliche Vollstreckungszugriff und der Text klingt nach Beschlagnahme. कुर्की hält fest, dass Vermögen zur Durchsetzung einer Forderung erfasst wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.