Vollmacht
procura für die erteilte Vertretungsmacht, mandato nur für das zugrunde liegende Auftragsverhältnis. delega passt bei einfacher Ermächtigung, nicht für jede juristische Vollmacht.
Deutsch trennt im Alltag oft nicht sauber zwischen Vollmacht und Auftrag. Italienisch tut es deutlicher. procura ist die Vertretungsmacht, mit der jemand für einen anderen handeln kann. mandato beschreibt das Innenverhältnis, also warum und wozu jemand handeln soll. delega ist praktischer und leichter, aber nicht immer rechtlich belastbar genug. In Urkunden und Prozessvollmachten führt an procura meist kein Weg vorbei.
„Vollmacht erteilen“ heißt conferire una procura oder rilasciare una procura, nicht „dare una potenza“.
mandato ist nicht die Vollmacht selbst, sondern regelmäßig das Auftragsverhältnis.
delega kann zu schwach sein, wenn Vertretung gegenüber Dritten rechtlich wirken soll.
Notarurkunde, Prozessvertretung, Gesellschaftsrecht: hier muss procura stehen, wenn Vertretungsmacht gemeint ist. mandato ist nur richtig, wenn der Auftrag im Innenverhältnis beschrieben wird. delega reicht für einfache organisatorische Ermächtigungen.
Bei „Vollmacht“ rutscht die automatische Übersetzung gern zu mandato oder delega. Dann wird aus der Vertretungsmacht ein Auftrag oder eine bloße Delegation. In einer Urkunde kann das die Wirkung gegenüber Dritten falsch darstellen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.