Angebot
Nimm 申込み für das bindende Angebot, das mit der Annahme den Vertrag schließt, 見積書 für den Kostenvoranschlag, der nur einen Preis nennt, und 申込みの誘引 für Kataloge und Anzeigen, die zur Abgabe eines Angebots erst auffordern. Im Zweifel entscheidet, ob eine Annahme allein schon den Vertrag begründet.
Artikel 522 des japanischen Zivilgesetzbuchs sagt, wann ein Vertrag entsteht: wenn auf eine Willenserklärung, die den Inhalt zeigt und den Abschluss anträgt, die Annahme der anderen Seite folgt. Diese Willenserklärung heißt 申込み. Nicht jedes deutsche „Angebot“ ist eine solche. Ein Kostenvoranschlag rechnet nur, ein Katalog fordert erst dazu auf. Die Reform von 2020 hat das Angebot deshalb erstmals im Gesetz definiert, während die Grenze zur bloßen Aufforderung Sache der Lehre blieb. Wer ein 申込み abgibt und eine Annahmefrist setzt, kann es nach Artikel 523 nicht mehr widerrufen, es sei denn, er hat sich den Widerruf vorbehalten; Paragraf 145 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt es genauso. Ohne Frist bindet das Angebot nach Artikel 525 so lange, wie eine Antwort vernünftigerweise braucht. Wer „Angebot“ pauschal als オファー überträgt, verschenkt die Bindung, die in dem Wort steckt.
申込み ist nicht 申出. 申出 bezeichnet die Meldung oder das Ansuchen im Verkehr mit Behörden.
見積書 bindet nicht. Wer damit ein befristetes Angebot überträgt, nimmt ihm die Bindung.
„Ein Angebot annehmen“ heißt 申込みを承諾する, nicht 申込みを受ける. 受ける bezeichnet das bloße Entgegennehmen.
オファー und 提案 sind Lehnwort und Vorschlag. Beide sagen nichts darüber, ob eine Bindung entsteht.
Ein Zulieferer nennt einen Preis und setzt eine Frist von zwei Wochen. Steht dort das Angebot im Rechtssinn, kann er sich bis zum Fristende nicht mehr lösen, und die Gegenseite hält den Vertrag mit einem Wort in der Hand. Steht dort der Kostenvoranschlag, hat er nur gerechnet und bleibt frei.
Kaufmännisch klingt „Angebot“ nach Ware und Rechnung, und eine automatische Übersetzung greift zu 見積書 oder zum Lehnwort. Die Zeile, die den Vertrag binden sollte, trägt dann nur noch Zahlen. Wer daraufhin annimmt, nimmt nichts an.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.