Annahme
Nimm 承諾, wenn ein Angebot angenommen wird und damit der Vertrag entsteht, und 受領, wenn eine Leistung entgegengenommen wird. Im Zweifel entscheidet, ob ein Vertrag geschlossen oder eine Lieferung hereingenommen wird.
Deutsch nennt zwei verschiedene Vorgänge Annahme, und Japanisch trennt sie. 承諾 ist die Zustimmung zum Angebot, und nach Artikel 522 des japanischen Zivilgesetzbuchs entsteht mit ihr der Vertrag. 受領 ist die Entgegennahme dessen, was geschuldet wird. Wer sie nicht annimmt oder nicht annehmen kann, trägt nach Artikel 413 die Mehrkosten und nach Artikel 413-2 die Gefahr. Bis 2020 kam der Vertrag unter Abwesenden schon zustande, sobald die Annahme abgesandt war. Die Reform hat diese Absendetheorie gestrichen, seither zählt auch für die Annahme der Zugang nach Artikel 97. Eine Annahme, die etwas ändert, ist nach Artikel 528 überhaupt keine, sondern eine Ablehnung und zugleich ein neues Angebot. Paragraf 150 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sagt dasselbe.
承諾 ist nicht 受諾. 受諾 gebraucht man für die Annahme eines Amtes, einer Bedingung oder einer Erklärung, nicht für das Zustandekommen eines Vertrages.
Der Annahmeverzug heißt 受領遅滞, nicht 承諾遅滞. Er betrifft die Leistung, nicht den Vertragsschluss.
Eine Annahme unter Änderungen ist nach Artikel 528 eine Ablehnung. Wer sie als 承諾 überträgt, lässt einen Vertrag entstehen, den niemand geschlossen hat.
Die Annahme eines Antrags durch eine Behörde heißt 受理, nicht 承諾. Das Wort gehört in keinen Vertrag.
Der Besteller unterschreibt das Formular und schickt es zurück, der Lagerarbeiter nimmt die Ware in Empfang. Beides heißt im Deutschen Annahme, doch nur das erste bringt den Vertrag zustande, das zweite entscheidet über den Gläubigerverzug. Wer die Wörter tauscht, lässt den Vertrag an der Rampe entstehen und verlegt den Verzug an den Schreibtisch.
Dasselbe deutsche Wort trägt zwei Vorgänge, und eine automatische Übersetzung wählt nach dem Umfeld, nicht nach dem Recht. „Annahme“ wird zu 承諾, auch dort, wo nur eine Lieferung hereingenommen wird. Im Text erscheint ein zweiter Vertragsschluss, und der Gläubigerverzug taucht nirgends auf.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.