Aufrechnung
Nimm 相殺 für die Aufrechnung durch einseitige Erklärung und 相殺契約, wenn die Parteien sie erst vereinbaren müssen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen. Im Zweifel entscheidet, ob beide Forderungen gleichartig sind und beide fällig.
Aufgerechnet wird in beiden Rechtsordnungen durch einseitige Erklärung, und die Parallelen reichen weit. Nach Artikel 505 des japanischen Zivilgesetzbuchs müssen sich zwei gleichartige Forderungen gegenüberstehen und beide fällig sein, wobei der Aufrechnende für die eigene Schuld auf die Frist verzichten und die Fälligkeit so herbeiführen darf. Nach Artikel 506 genügt dann eine Erklärung gegenüber der anderen Seite, die weder Bedingung noch Frist tragen darf, und sie wirkt zurück auf den Zeitpunkt, in dem sich die Forderungen aufrechenbar gegenüberstanden. Paragraf 388 und Paragraf 389 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sagen dasselbe. Der Unterschied liegt im Verbot. Artikel 509 sperrt die Aufrechnung gegen Ansprüche aus einer in Schädigungsabsicht begangenen unerlaubten Handlung und gegen Ansprüche aus der Verletzung von Leben oder Körper, gleichgültig ob sie aus Delikt oder aus Vertragsverletzung stammen. Paragraf 393 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sperrt nur die vorsätzliche unerlaubte Handlung.
相殺 wird そうさい gelesen, nicht そうさつ. Im mündlichen Vortrag verrät die falsche Lesung den Laien sofort.
差引き und 控除 bezeichnen den rechnerischen Abzug. Die Aufrechnung dagegen ist eine Erklärung, kein Rechenschritt.
Gegen einen Anspruch aus der Verletzung von Leben oder Körper sperrt Artikel 509 die Aufrechnung auch dann, wenn nur Fahrlässigkeit vorliegt.
Eine Aufrechnungserklärung unter Bedingung ist unwirksam. Artikel 506 verbietet Bedingung und Frist ausdrücklich.
Eine Rechnung bleibt offen, während der Kunde seinerseits Geld fordert, und ein Brief erklärt die Aufrechnung. Von da an gelten beide Forderungen als erloschen, rückwirkend auf den Tag, an dem sie sich aufrechenbar gegenüberstanden. Zinsen und Verzug für die Zwischenzeit fallen damit weg. Wer stattdessen nur eine Differenz in der Abrechnung bildet, lässt beide Forderungen stehen und den Schuldner in der Pflicht.
Verrechnen und aufrechnen sind für eine automatische Übersetzung dasselbe Wort, und beides wird zu 相殺. Aus einem bloßen Saldo entsteht so eine Gestaltungserklärung, die auf den Tag der Aufrechnungslage zurückwirkt. Was als Buchungsvorgang gedacht war, hat Forderungen zum Erlöschen gebracht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.