Bürgschaft
Nimm 保証 für die einfache Bürgschaft, 連帯保証, wenn der Bürge ohne Einreden haftet, und 根保証 für die Rahmenbürgschaft über künftige Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung. Im Zweifel entscheidet, ob der Gläubiger sofort auf den Bürgen zugreifen darf.
„Bürgschaft“ heißt 保証, und damit beginnen die Schwierigkeiten erst. Der Vertrag bedarf nach Artikel 446 des japanischen Zivilgesetzbuchs der Schriftform oder einer elektronischen Aufzeichnung, mündlich zugesagte Bürgschaften entfalten keine Wirkung. Entscheidend ist danach die Bauform. Der einfache Bürge kann nach Artikel 452 verlangen, dass der Gläubiger den Hauptschuldner zuerst mahnt, und nach Artikel 453, dass er zuerst in dessen Vermögen vollstreckt. Das deutsche Recht kennt nur die zweite dieser Einreden. Beim 連帯保証 entfallen beide, und der Gläubiger hält sich direkt an den Bürgen. Sichert eine Privatperson unbestimmte künftige Forderungen, gilt seit 2020 Artikel 465-2: Ohne vereinbarten Höchstbetrag ist die Rahmenbürgschaft unwirksam. Bürgt eine Privatperson für einen Geschäftskredit, ohne der Geschäftsleitung anzugehören, muss nach Artikel 465-6 ein Notar ihren Willen binnen eines Monats vor Vertragsschluss feststellen, sonst ist der Vertrag nichtig. Wer „Bürgschaft“ pauschal überträgt, verliert die Bauform und mit ihr die Reihenfolge des Zugriffs.
保証 klingt gesprochen genau wie 保障 und 補償. 保障 heißt Schutz, etwa die soziale Sicherung, 補償 heißt Ausgleich für einen Schaden.
Die Einrede der Vorausklage ist 検索の抗弁, nicht 催告の抗弁. Letzteres verlangt nur die Mahnung des Hauptschuldners, nicht die Vollstreckung in sein Vermögen.
保証 ist nicht 担保. 担保 meint die Sicherheit im Allgemeinen, auch die dingliche.
Rahmenbürgschaften von Privatpersonen sind ohne 極度額 unwirksam. Wer den Höchstbetrag als Nebensache behandelt, streicht eine Wirksamkeitsvoraussetzung.
Vermieter verlangen von Privatpersonen eine Bürgschaft, und der Vertrag steht und fällt mit einer einzigen Zahl. Fehlt der Höchstbetrag, ist die Sicherheit seit 2020 unwirksam, und der Vermieter hat keine. Wer umgekehrt die schlichte Bauform schreibt, wo der Bürge ohne Umweg haften soll, verschafft ihm den Verweis auf den Hauptschuldner und auf dessen Vermögen, und der Zugriff verzögert sich um Monate.
Für „Bürgschaft“ liefert eine automatische Übersetzung zuverlässig 保証, und genau dort hört sie auf. Ob der Bürge unmittelbar haftet oder sich zuerst auf den Hauptschuldner berufen darf, steht im deutschen Wort nicht und erscheint deshalb auch im japanischen nicht. Der Gläubiger meint zugreifen zu können und stößt auf zwei Einreden.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.