Erlass
Nimm 免除, wenn der Gläubiger allein erklärt, 債務免除契約, wenn der Erlass als Vertrag geschlossen wird, und 債権放棄, wenn der Verzicht aus der Sicht des Gläubigers zu benennen ist. Im Zweifel entscheidet, ob der Text eine Zustimmung des Schuldners vorsieht.
Der deutsche Erlass ist ein Vertrag. Paragraf 397 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangt, dass der Schuldner das Angebot annimmt, ohne seine Zustimmung erlischt nichts. Japanisch baut denselben Vorgang als einseitiges Rechtsgeschäft. Nach Artikel 519 des japanischen Zivilgesetzbuchs erlischt die Forderung, sobald der Gläubiger den Erlass erklärt, und zwar auch gegen den Willen des Schuldners. Wer „Erlass“ mit 免除 überträgt, übernimmt also nicht nur ein Wort, sondern eine andere Konstruktion. Vereinbaren lässt er sich gleichwohl, dann heißt er 債務免除契約. Eine zweite Verschiebung betrifft die Gesamtschuld. Bis 2020 befreite der Erlass gegenüber einem Gesamtschuldner die übrigen in Höhe seines Anteils, seit der Reform wirkt er nach Artikel 441 nur noch zwischen den Beteiligten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Damit ist das japanische Recht dort angekommen, wo Paragraf 423 des Bürgerlichen Gesetzbuchs schon stand.
免除 setzt keine Annahme voraus. Wer sie dennoch fordert, obwohl der Gläubiger den Erlass einseitig ausgesprochen hat, erfindet eine Wirksamkeitsvoraussetzung.
免除 ist nicht 免責. 免責 meint die Befreiung von einer Haftung, etwa am Ende eines Insolvenzverfahrens.
Ist die Forderung verpfändet oder sonst Gegenstand eines fremden Rechts, ist der Erlass nach herrschender Lehre ausgeschlossen.
Der Erlass gegenüber einem Gesamtschuldner befreit die übrigen seit 2020 nicht mehr anteilig. Ältere Texte sagen das Gegenteil.
Der Gläubiger schreibt dem Schuldner, auf den Restbetrag werde verzichtet, und wartet auf eine Antwort, die nach japanischem Recht nie kommen muss. Die Forderung ist mit dem Zugang des Briefes erloschen. Wer das Erlöschen dennoch an eine Unterschrift bindet, schafft eine Hürde, die niemand schuldet, und gibt dem Schuldner ein Druckmittel, das ihm nicht zusteht.
Zuverlässig wird „Erlass“ zu 免除, und nichts an diesem Wort zeigt an, dass der Schuldner dazu nichts zu erklären hat. Eine automatische Übersetzung stellt es deshalb unter eine deutsche Klausel, die seine Annahme verlangt. Das Papier fordert dann beides zugleich, ein Erlöschen, das schon eingetreten ist, und eine Zustimmung, die es nicht braucht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.