Genehmigung
Nimm 追認, wenn eine Partei ein Geschäft nachträglich billigt, 許可, wenn eine Behörde ein allgemeines Verbot für den Einzelfall aufhebt, und 認可, wenn eine Behörde einem privaten Geschäft erst zur Wirksamkeit verhilft. Im Zweifel entscheidet, ob eine Behörde beteiligt ist.
„Genehmigung“ steht im Deutschen für zwei ganz verschiedene Vorgänge, und nur der Zusammenhang verrät, welcher gemeint ist. Privatrechtlich billigt eine Partei nachträglich, was ohne ihre Zustimmung geschah, etwa das Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht. Japanisch heißt das 追認, und Artikel 116 des japanischen Zivilgesetzbuchs gibt dieser Billigung Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, soweit keine Rechte Dritter verletzt werden. Solange sie aussteht, entfaltet das Geschäft nach Artikel 113 für den Vertretenen keine Wirkung. Verwaltungsrechtlich dagegen genehmigt eine Behörde, und dafür stehen 許可 und 認可 bereit. Der Unterschied zwischen den beiden Wegen liegt nicht im Grad der Zustimmung, sondern in der Rückwirkung und in der Person dessen, der sie erteilt.
承認 heißt Anerkennung. Die Anerkennung einer Schuld setzt die Verjährung neu in Gang, sie genehmigt nichts.
承諾 ist die Annahme eines Angebots oder die vorher erteilte Einwilligung, nie die nachträgliche Genehmigung.
同意 sagt nichts über den Zeitpunkt. Wer die Rückwirkung meint, muss 追認 schreiben.
Ein nichtiges Geschäft lässt sich nicht 追認. Nach Artikel 119 gilt eine solche Bestätigung als neu vorgenommenes Geschäft, ohne Rückwirkung.
Ein Prokurist zeichnet ohne Vollmacht, und der Vertretene billigt das Geschäft zwei Wochen später. Steht dort die behördliche Erlaubnis, wird aus einer rückwirkenden Billigung ein Verwaltungsakt, den niemand beantragt hat. Ob der Vertrag von Anfang an gilt oder erst ab der Billigung, entscheidet über Fristen, Zinsen und die Rechte Dritter, die dazwischen erworben haben.
Behördliche Erlaubnisse überwiegen im Korpus, und deshalb wählt eine automatische Übersetzung für „Genehmigung“ regelmäßig 許可. Aus der nachträglichen Billigung des Vertretenen wird eine Amtshandlung, und mit ihr verschwindet die Rückwirkung. Ein Geschäft, das bis zum Tag seines Abschlusses zurückreichte, beginnt dann erst mit dem Datum der Urkunde.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.