Schuldner
Nimm „債務者“, wenn die Person gemeint ist, die eine Leistung, Zahlung oder sonstige Pflicht schuldet. „借主“ ist nur der Darlehensnehmer oder Mieter/Entleiher je nach Kontext. „負債者“ klingt unnatürlich und ist nicht der Standardbegriff.
Im Deutschen wird „Schuldner“ oft breit verwendet: Wer etwas zahlen, herausgeben, unterlassen oder leisten muss, ist Schuldner. Japanisch bildet das mit 債務者 ab. Der Begriff enthält nicht automatisch moralische Schuld und nicht nur Darlehensschulden.
Schuldner nicht mit 犯罪者 oder 責任者 verwechseln; es geht nicht um Täter oder Verantwortlichen allgemein.
借主 ist zu eng, wenn keine Leihe, Miete oder kein Darlehen gemeint ist.
滞納者 nur verwenden, wenn Zahlungsverzug oder Rückstand tatsächlich vorliegt.
債務者 und 債権者 sauber gegenüberstellen.
Anspruchsprüfungen, Verträge und Mahnungen setzen 債務者 als Standardgegenbegriff zu 債権者. Bei Verbraucherdarlehen, Mietrecht oder Leasing können speziellere Rollenbegriffe zusätzlich nötig sein, aber sie ersetzen den schuldrechtlichen Grundbegriff nicht.
Automatisch wird „Schuldner“ gelegentlich zu 借主 oder allgemein 責任者 verengt. Dann wird aus jeder Leistungspflicht ein Darlehens-, Miet- oder Verantwortungsfall, obwohl 債務者 neutral die Partei mit der geschuldeten Leistung bezeichnet.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.