Stellvertretung
Nimm 代理, wenn jemand im fremden Namen ein Rechtsgeschäft vornimmt, 代表, wenn ein Organ für eine juristische Person handelt, und 代行, wenn lediglich eine Tätigkeit für einen anderen ausgeführt wird. Im Zweifel entscheidet, ob eine Willenserklärung im fremden Namen abgegeben wird.
Artikel 99 des japanischen Zivilgesetzbuchs beschreibt die Stellvertretung so, wie Paragraf 164 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sie beschreibt: Der Vertreter handelt in den Grenzen seiner Macht, er legt offen, dass er für einen anderen auftritt, und die Wirkung trifft unmittelbar den Vertretenen. Wer die Offenlegung unterlässt, wird nach Artikel 100 selbst verpflichtet, es sei denn, die Gegenseite wusste davon oder hätte es wissen müssen. Neben 代理 steht 代表. Nach Artikel 349 des Gesellschaftsgesetzes vertritt der 代表取締役 die Aktiengesellschaft als ihr Organ, die Gesellschaft handelt durch ihn, nicht neben ihm. Deutsch nennt beides Vertretung, Japanisch trennt. Eine Warnung gehört dazu: Artikel 106 des Zivilgesetzbuchs benutzt für den Untervertreter selbst das Wort 代表, ein Überbleibsel älteren Sprachgebrauchs. Die Trennung ist scharf, der Gesetzeswortlaut nicht überall.
代表取締役 ist kein 代理人. Das Organ handelt als die Gesellschaft, nicht für sie.
„im Namen des Vertretenen“ heißt 本人のために, nicht 本人の名で. Das Gesetz stellt auf die Offenlegung ab, nicht auf den Namen.
代行 sagt nichts über die Vertretungsmacht. Wer es für die rechtsgeschäftliche Stellvertretung setzt, lässt offen, ob der Handelnde binden kann.
Artikel 106 nennt den Untervertreter 代表 des Vertretenen. Wer daraus schließt, 代表 und 代理 seien austauschbar, verallgemeinert einen Redaktionsrest.
Zwei Unterschriften stehen unter dem Vertrag, eine vom Direktor der Gesellschaft, eine von deren Bevollmächtigtem. Für die erste ist das Organwort zu wählen, für die zweite das Vertretungswort. Wer beide gleich überträgt, verwischt, wer die Gesellschaft ist und wer nur für sie spricht, und die Gegenseite prüft die Macht der falschen Person.
Organe und Bevollmächtigte hält das japanische Recht auseinander, eine automatische Übersetzung nicht. „Stellvertretung“ wird zu 代理, auch dort, wo ein Vorstand die Gesellschaft verkörpert. Aus dem Organ wird ein Beauftragter, dessen Macht sich begrenzen ließe, und die Klausel über die Vertretungsbefugnis läuft ins Leere.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.