Untervollmacht
Nimm 復代理, wenn ein Vertreter einen weiteren Vertreter des Vertretenen bestellt, und 再委任, wenn lediglich die Ausführung eines Auftrags weitergegeben wird. Im Zweifel entscheidet, ob der Bestellte den Vertretenen unmittelbar vertritt.
Der 復代理人 ist nicht der Vertreter des Vertreters, sondern ein zweiter Vertreter des Vertretenen. Artikel 106 des japanischen Zivilgesetzbuchs sagt es ausdrücklich, und sein Absatz 2 gibt ihm dieselben Rechte und Pflichten wie dem ersten. Bestellen darf ein gewillkürter Vertreter ihn nach Artikel 104 nur mit Erlaubnis des Vertretenen oder aus zwingendem Grund. Die Reform von 2020 hat hier die Zählung verschoben: Der alte Artikel 105 über die Haftung des bestellenden Vertreters wurde gestrichen, der alte 106 wurde zum neuen 105, der alte 107 zum neuen 106. Wer eine Fundstelle aus einem älteren Kommentar übernimmt, zitiert die falsche Norm.
復代理人 heißt nicht Vertreter des Vertreters. Er vertritt den Vertretenen unmittelbar.
再委任 betrifft den Auftrag, nicht die Vertretungsmacht. Wer damit die Untervollmacht überträgt, verliert die Außenwirkung.
Artikel 106 sagt, der 復代理人 vertrete den Vertretenen, und benutzt dafür 代表する. Das Wort steht dort für Vertretung, nicht für Organschaft.
Fundstellen zur Untervollmacht aus der Zeit vor 2020 tragen veraltete Nummern. Der alte Artikel 105 ist gestrichen.
Eine Kanzlei übernimmt ein Mandat und lässt einen zweiten Anwalt auftreten. Ob er den Mandanten unmittelbar vertritt oder nur im Innenverhältnis eingeschaltet ist, entscheidet darüber, wen die Gegenseite ansprechen muss und wessen Erklärung den Mandanten bindet. Das falsche Wort verschiebt beides.
Wörterbücher übersetzen „Untervollmacht“ als eine Vollmacht unter einer Vollmacht, und eine automatische Übersetzung baut daraus eine Kette. Der Untervertreter erscheint als Vertreter des Vertreters, obwohl das Gesetz ihn dem Vertretenen zuordnet. Wer nach der Kette fragt, findet sie im japanischen Text nicht wieder.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.