Verzug
Nimm 履行遅滞, wenn der Schuldner säumig ist, 受領遅滞, wenn der Gläubiger die angebotene Leistung nicht annimmt, und 遅滞 nur, wenn der Satz selbst klärt, wen es trifft. Im Zweifel entscheidet, auf welcher Seite die Säumnis liegt.
Deutsch nennt „Verzug“, was auf beiden Seiten des Schuldverhältnisses schiefgehen kann, und überlässt dem Zusatz die Zuordnung: Schuldnerverzug, Gläubigerverzug, Annahmeverzug. Japanisch baut die Zuordnung in das Wort ein. 履行遅滞 ist die Säumnis des Schuldners. Nach Artikel 412 des japanischen Zivilgesetzbuchs tritt sie bei festem Termin mit dessen Ablauf ein, bei unbestimmtem Termin, sobald der Schuldner nach dessen Eintritt aufgefordert wird oder davon erfährt, und ohne jeden Termin erst mit der Aufforderung des Gläubigers. 受領遅滞 ist die Säumnis des Gläubigers. Nach Artikel 413 haftet der Schuldner bei einer Stückschuld von der ordnungsgemäß angebotenen Leistung an nur noch wie für eigene Sachen, und die Mehrkosten trägt der Gläubiger. Geht die Sache danach ohne Verschulden beider Seiten unter, gilt das nach Artikel 413-2 als vom Gläubiger zu vertreten. Ein Rücktrittsrecht gibt der Gläubigerverzug dem Schuldner nicht. Wer „Verzug“ unbestimmt überträgt, verschiebt Kosten und Gefahr auf die falsche Seite.
遅滞なく heißt unverzüglich und nicht im Verzug. Die Wendung ist eine Fristbestimmung, keine Verzugslage.
Verzugszinsen sind 遅延損害金, nicht 利息. 利息 ist das Entgelt für die Überlassung von Kapital.
受領遅滞 ist nicht 受領拒絶. Auch wer die Leistung schlicht nicht annehmen kann, gerät in Gläubigerverzug.
Ein fester Leistungstermin bringt den Schuldner ohne Mahnung in Verzug. Wer 催告 mitübersetzt, wo keine Mahnung nötig ist, verschiebt den Verzugsbeginn.
Auf der Baustelle verweigert der Bauherr die Abnahme, und das Protokoll soll festhalten, wer säumig ist. Steht dort die Säumnis des Unternehmers, schuldet dieser Schadensersatz, obwohl in Wahrheit der Bauherr die Mehrkosten zu tragen und die Gefahr des zufälligen Untergangs übernommen hätte. Deutsch lässt das eine Wort beides offen, japanisch verlangt die Entscheidung schon beim Schreiben.
Wörtlich übersetzt schrumpft „Verzug“ zu 遅滞, und mit dem fehlenden Zusatz verschwindet die Angabe, wen die Säumnis trifft. Eine automatische Übersetzung ergänzt sie nicht, weil sie im deutschen Original nie stand. Ein Mahnschreiben liest sich dann so, als sei der Empfänger der Säumige, gleich auf welcher Seite er steht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.