Vollmacht
Nimm „代理権“, wenn die rechtliche Vertretungsmacht gemeint ist. „委任状“ ist die Vollmachtsurkunde. „授権“ bezeichnet die Ermächtigung oder Autorisierung, ist aber nicht immer die Vollmacht selbst.
„Vollmacht“ kann im Deutschen die Befugnis oder das Dokument meinen. Japanisch trennt zwischen 代理権 als rechtlicher Vertretungsmacht und 委任状 als Urkunde. Zusätzlich ist 委任 eher Auftrag/Mandat; daraus folgt nicht automatisch in jedem Satz eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht.
„Vollmacht erteilen“ heißt 代理権を授与する oder 代理権を与える; bei der Urkunde 委任状を作成する/交付する.
Bevollmächtigter ist 代理人 oder 権限を有する者, nicht 委任状.
委任状 bezeichnet das Papier, nicht die Befugnis selbst.
Attorney darf nicht automatisch mit 弁護士 übersetzt werden, wenn attorney-in-fact gemeint ist.
Notartermine, Gesellschaftsrecht, Behörden und Prozessvertretung: „Vollmacht“ ist hier besonders heikel. Geht es um die Befugnis, ist 代理権 nötig; geht es um den Nachweis, ist 委任状 richtig. Die Urkunde ersetzt die Vertretungsmacht nicht.
Eine automatische Übersetzung macht aus „Vollmacht“ schnell 委任状, weil das Wort oft neben unterschreiben, vorlegen oder beifügen steht. Dann wird die Vertretungsmacht 代理権 zum bloßen Papiernachweis, was in Klauseln und Prozessvollmacht falsch eng ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.