Aufrechnung
„Prijeboj“ für die rechtliche Aufrechnung. „Obračun“ ist Abrechnung und ersetzt die Tilgungswirkung nicht.
„Aufrechnung“ ist kein bloßes Rechnen. Sie bewirkt, dass sich gegenseitige Forderungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgleichen oder erlöschen. Kroatisch heißt dieser Rechtsmechanismus „prijeboj“. „Obračun“ kann Salden bilden, hat aber nicht automatisch dieselbe rechtsgestaltende Wirkung.
„Aufrechnung erklären“ heißt „izjaviti prijeboj“, nicht „napraviti obračun“.
„Obračun“ passt für Abrechnung, nicht für Erlöschen durch Gegenforderung.
Gegenforderung und Hauptforderung müssen erkennbar bleiben.
Eine Klageerwiderung, eine Forderungsprüfung, eine Vergleichsklausel: „prijeboj“ zeigt, dass eine Forderung durch Gegenforderung erledigt werden soll. Eine reine Rechnung oder Saldenliste ist „obračun“.
Maschinell wird „Aufrechnung“ leicht zu „obračun“. Im Prozessvortrag fehlt dann die Tilgungswirkung, aus einem Gestaltungsrecht wird nur eine Abrechnung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.