Mangel
„Nedostatak“ für den rechtlichen Mangel. „Greška“ ist Fehler, aber nicht automatisch ein Gewährleistungsmangel.
„Mangel“ ist im Kauf- und Werkvertragsrecht ein Rechtsbegriff. Kroatisch trifft „nedostatak“ diesen Kern. „Greška“ kann bei Technik, Software oder Alltagssprache richtig sein, sagt aber nicht automatisch, dass Gewährleistungsrechte ausgelöst werden. Entscheidend ist, ob aus dem Fehler Rechte folgen.
„Mangel anzeigen“ heißt „obavijestiti o nedostatku“ oder „prijaviti nedostatak“, nicht nur „javiti grešku“.
Sachmangel und Rechtsmangel getrennt übersetzen.
„Greška“ kann den Rechtsbezug verlieren, wenn Mängelrechte gemeint sind.
Ein Kaufvertrag, eine Mängelanzeige, ein Gutachten: „nedostatak“ zeigt, dass der Fehler rechtliche Folgen haben kann. Für bloße technische Fehlermeldungen ist „greška“ natürlicher.
Automatisch wird „Mangel“ gern zu „greška“. In einer Gewährleistungsklausel klingt das nach technischem Fehler und nicht nach einem „nedostatak“ mit Rechtsfolgen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.