Vollmacht
„Punomoć“ für Vollmacht und Vollmachtsurkunde. „Ovlast“ ist Befugnis, aber nicht automatisch rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht.
Deutsch nutzt „Vollmacht“ für die Vertretungsmacht und für das Papier, das sie nachweist. Kroatisch deckt beides meist mit „punomoć“ ab. „Ovlast“ ist breiter und kann auch eine interne Befugnis oder amtliche Zuständigkeit sein. In Vertretungsklauseln muss deshalb klar bleiben, ob jemand für eine Partei handeln darf.
„Vollmacht erteilen“ heißt „dati punomoć“ oder „opunomoćiti“, nicht „izdati moć“.
„Ovlast“ ist bei Prozessvollmacht oder notarieller Vollmacht oft zu allgemein.
„Opunomoćenik“ ist der Bevollmächtigte, nicht die Vollmacht selbst.
Eine Prozessvollmacht, eine notarielle Urkunde, eine Vertretungsklausel: „punomoć“ muss die Vertretungsmacht eindeutig tragen. Für bloße interne Zuständigkeiten reicht oft „ovlast“.
Wörtlich wird „Vollmacht“ schnell zur allgemeinen „ovlast“. In einer Vertretungssituation bleibt dann offen, ob eine wirksame rechtsgeschäftliche Vollmacht vorliegt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.