Willenserklärung

očitovanje volje
Substantiv · Juristisch

„Očitovanje volje“ für die Willenserklärung. „Izjava“ allein ist zu weit, wenn rechtsgeschäftlicher Wille zählt.

očitovanje volje
die rechtlich relevante Äußerung eines Willens. Standard für Willenserklärung.
izjava volje
die Willensäußerung, verständlich, aber oft weniger terminologisch fest.
izjava
die Erklärung allgemein. Zu weit für rechtsgeschäftliche Bindungswirkung.
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Warum

„Willenserklärung“ meint nicht irgendeine Aussage, sondern eine Äußerung, die auf eine Rechtsfolge gerichtet ist. Kroatisch gibt das präzise mit „očitovanje volje“ wieder. „Izjava volje“ ist verständlich, aber weniger fest. „Izjava“ allein verliert den Bezug zum rechtsgeschäftlichen Willen, der für Zugang, Auslegung und Anfechtung wichtig ist.

Typische Fehler

„Willenserklärung abgeben“ heißt „dati očitovanje volje“ oder „očitovati volju“, nicht nur „dati izjavu“.

„Erklärung“ und „Willenserklärung“ nicht gleichsetzen.

Bei Anfechtung, Zugang und Auslegung muss der rechtsgeschäftliche Wille sichtbar bleiben.

Beispiele
eine Willenserklärung abgeben dati očitovanje volje / očitovati volju
empfangsbedürftige Willenserklärung očitovanje volje koje treba biti primljeno
Anfechtung der Willenserklärung pobijanje očitovanja volje
Auslegung einer Willenserklärung tumačenje očitovanja volje
Zugang der Willenserklärung primitak očitovanja volje
Worauf es ankommt

Ein Vertragsschluss, eine Anfechtung, eine Zugangsklausel: „očitovanje volje“ macht klar, dass die Erklärung Rechtsfolgen auslösen soll. Eine bloße Erklärung oder Mitteilung bleibt weiter.

Was die Maschine übersieht

Automatisch wird „Willenserklärung“ oft zu allgemeiner „izjava“. Dann fehlt der rechtsgeschäftliche Wille, der für Zugang, Auslegung und Anfechtung entscheidend ist.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.