Durchsuchung
Nimm „lêgerîn“, wenn Polizei oder Behörden eine Person, Wohnung oder Sache durchsuchen. Für Wohnungsdurchsuchung muss der Ort ausdrücklich ergänzt werden.
Deutsch hat Durchsuchung als rechtlichen Eingriff und Suche als allgemeine Handlung. Kurmanji braucht oft eine Ergänzung, damit der rechtliche Charakter deutlich wird.
Lêgerîn allein kann auch normale Suche bedeuten.
Kontrolkirin nicht für eine richterlich angeordnete Durchsuchung verwenden.
Bei Wohnung, Fahrzeug oder Person den Durchsuchungsort nennen.
Ein Beschluss, ein Polizeiprotokoll, eine Ermittlungsakte: lêgerîn muss als behördlicher Eingriff erkennbar sein. Eine normale Suche nach Sachen wäre zu harmlos.
Maschinell wird „Durchsuchung“ oft als normales Suchen wiedergegeben. Dann fehlt der Eingriffscharakter einer behördlichen Maßnahme in Wohnung, Person oder Sachen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.