Erbe

mîras
Substantiv · Juristisch

Nimm „mîras“, wenn das Erbe als Nachlass oder vererbtes Vermögen gemeint ist. Für die Person, die erbt, ist „mîrasgir“ präziser; „mal“ ist nur Besitz oder Vermögen.

mîras
Erbe, Nachlass oder vererbtes Vermögen. Passt bei Erbschaft, Nachlassverteilung und erbrechtlichen Ansprüchen.
mîrasgir
Erbe oder Erbin als Person, die etwas erbt.
mal
Besitz, Haus oder Vermögen; zu allgemein, wenn der rechtliche Nachlass gemeint ist.
wesiyet
Testament oder letztwillige Verfügung; nicht das Erbe selbst.
Mehr dazu
Warum

Das deutsche „Erbe“ ist doppeldeutig: Es kann die Person oder den Nachlass meinen. Kurmanji trennt besser zwischen mîras als Vermögensmasse und mîrasgir als Person. Wenn der Satz sagt „der Erbe nimmt das Erbe an“, braucht man beide Ebenen.

Typische Fehler

Mîras nicht für die erbende Person verwenden, wenn Personenbezug klar sein muss.

Mîrasgir nicht für den Nachlass verwenden.

Mal ist zu allgemein und kann rechtliche Erbfolge verdecken.

Wesiyet ist Testament, nicht Erbe.

Beispiele
das Erbe antreten mîrasê qebûl kirin
Erbe als Person mîrasgir
gesetzlicher Erbe mîrasgirê qanûnî
Erbe ausschlagen mîrasê red kirin
Nachlass mîras
Worauf es ankommt

Ein Testament, ein Nachlassverzeichnis, ein Erbschein: der Satz muss trennen, ob mîras den Nachlass oder eine erbberechtigte Person meint. Ohne diese Trennung wird der Text ungenau.

Was die Maschine übersieht

Maschinell wird „Erbe“ nicht sauber zwischen Nachlass und Person getrennt. Dann kann mîras wie die Sache klingen, obwohl im Satz der Erbe als Mensch gemeint ist, oder umgekehrt.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.