Erbe
Nimm „mîras“, wenn das Erbe als Nachlass oder vererbtes Vermögen gemeint ist. Für die Person, die erbt, ist „mîrasgir“ präziser; „mal“ ist nur Besitz oder Vermögen.
Das deutsche „Erbe“ ist doppeldeutig: Es kann die Person oder den Nachlass meinen. Kurmanji trennt besser zwischen mîras als Vermögensmasse und mîrasgir als Person. Wenn der Satz sagt „der Erbe nimmt das Erbe an“, braucht man beide Ebenen.
Mîras nicht für die erbende Person verwenden, wenn Personenbezug klar sein muss.
Mîrasgir nicht für den Nachlass verwenden.
Mal ist zu allgemein und kann rechtliche Erbfolge verdecken.
Wesiyet ist Testament, nicht Erbe.
Ein Testament, ein Nachlassverzeichnis, ein Erbschein: der Satz muss trennen, ob mîras den Nachlass oder eine erbberechtigte Person meint. Ohne diese Trennung wird der Text ungenau.
Maschinell wird „Erbe“ nicht sauber zwischen Nachlass und Person getrennt. Dann kann mîras wie die Sache klingen, obwohl im Satz der Erbe als Mensch gemeint ist, oder umgekehrt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.