Opfer

qurbanî
Substantiv · Juristisch

Nimm „qurbanî“, wenn eine Person durch eine Straftat, einen Unfall oder ein rechtswidriges Verhalten geschädigt wurde. „Ziyanlî“ betont eher den Geschädigten.

qurbanî
Opfer, betroffene oder leidtragende Person. Passt bei Straftaten, Gewalt und Unfallfolgen.
ziyanlî
Geschädigter oder jemand, der einen Schaden erlitten hat. Passt gut im zivilrechtlichen Schadenskontext.
mexdûr
Opfer/Geschädigter als Lehnwort; regional verständlich, aber nicht immer die beste Kurmanji-Grundform.
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Warum

Deutsch unterscheidet Opfer, Geschädigter und Betroffener. Kurmanji sollte qurbanî für den Opferstatus und ziyanlî für den Schadens-/Anspruchskontext trennen.

Typische Fehler

Opfer nicht nur religiös als Opfergabe verstehen.

Bei Schadensersatz kann ziyanlî genauer sein als qurbanî.

Nicht automatisch mit Kläger verwechseln: Ein Opfer muss nicht selbst klagen.

Beispiele
Opfer einer Straftat qurbanîya sûcekê
Rechte des Opfers mafên qurbanîyê
Opfer und Täter qurbanî û kiryar
geschädigtes Opfer qurbanîya ziyan dîtî
Opferschutz parastina qurbanîyan
Worauf es ankommt

Eine Strafakte, ein Schutzantrag, ein Schadenersatztext: qurbanî zeigt die betroffene Person. Für rein zivilrechtliche Geschädigte kann eine nüchternere Umschreibung nötig sein.

Was die Maschine übersieht

Automatisch wird „Opfer“ manchmal moralisch oder religiös gefärbt. In Straf und Schadenstexten muss qurbanî die betroffene Person im rechtlichen Zusammenhang tragen.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.