Opfer
Nimm „qurbanî“, wenn eine Person durch eine Straftat, einen Unfall oder ein rechtswidriges Verhalten geschädigt wurde. „Ziyanlî“ betont eher den Geschädigten.
Deutsch unterscheidet Opfer, Geschädigter und Betroffener. Kurmanji sollte qurbanî für den Opferstatus und ziyanlî für den Schadens-/Anspruchskontext trennen.
Opfer nicht nur religiös als Opfergabe verstehen.
Bei Schadensersatz kann ziyanlî genauer sein als qurbanî.
Nicht automatisch mit Kläger verwechseln: Ein Opfer muss nicht selbst klagen.
Eine Strafakte, ein Schutzantrag, ein Schadenersatztext: qurbanî zeigt die betroffene Person. Für rein zivilrechtliche Geschädigte kann eine nüchternere Umschreibung nötig sein.
Automatisch wird „Opfer“ manchmal moralisch oder religiös gefärbt. In Straf und Schadenstexten muss qurbanî die betroffene Person im rechtlichen Zusammenhang tragen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.