Vollmacht
Nimm „wekaletname“, wenn eine schriftliche Vollmacht oder Bevollmächtigung gemeint ist. „Destûr“ ist allgemeine Erlaubnis; „nûnerî“ beschreibt eher Vertretung.
„Vollmacht“ kann die Urkunde, die erteilte Befugnis oder die Vertretungsmacht meinen. Kurmanji sollte bei einem Dokument wekaletname nehmen. Wenn nur „jemand darf handeln“ gemeint ist, kann mafê nûneriyê oder destûra kirinê passen. Für Rechtsanwälte ist wekaletname besonders naheliegend.
Destûr ist zu schwach, wenn rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht gemeint ist.
Nûnerî allein sagt nicht, ob eine Vollmacht erteilt wurde.
Wekaletname ist lehnwortnah, aber in formellen Kontexten verständlich.
Bei „Vollmacht widerrufen“ muss nicht nur das Papier, sondern die Befugnis aufgehoben werden.
Ein Mandat, eine Vertretung, ein Behördenformular: wekaletname zeigt, dass jemand für eine andere Person handeln darf. Eine bloße Erlaubnis oder Bitte reicht dafür nicht.
Die Maschine macht aus „Vollmacht“ leicht Erlaubnis oder Mandat. Dann fehlt die Vertretungsmacht, mit der jemand wirksam für eine andere Person handeln darf.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.