Anfechtung
Nimm „apstrīdēšana“, wenn eine Erklärung, Entscheidung oder ein Rechtsakt angefochten wird. „Pārsūdzēšana“ ist das Einlegen eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung.
Deutsch fasst viele Anfechtungsfälle unter einem Wort zusammen. Lettisch unterscheidet stärker, was angegriffen wird und auf welcher Ebene. Apstrīdēšana passt breit, darījuma apstrīdēšana schärft den privatrechtlichen Fall, pārsūdzēšana gehört zum Rechtsmittel gegen eine Entscheidung. Wer pārsūdzēšana für jede Anfechtung nimmt, macht daraus schnell ein Rechtsmittelverfahren.
„Einen Vertrag anfechten“ besser als apstrīdēt darījumu oder apstrīdēt līgumu formulieren, nicht automatisch pārsūdzēt līgumu.
Pārsūdzēt passt für Entscheidungen, nicht für die bloße Willenserklärung.
Apstrīdēt kann auch bestreiten heißen; der Gegenstand muss klar genannt werden.
Vertragserklärungen, Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen: zuerst bestimmen, was angegriffen wird. Davon hängt ab, ob apstrīdēšana oder pārsūdzēšana die richtige Schiene ist.
Bei „Anfechtung“ nimmt die Maschine oft pārsūdzēšana. Das klingt nach Rechtsmittel gegen eine Entscheidung, obwohl im Vertragstext vielleicht eine Willenserklärung angegriffen wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.