Aufrechnung
Nimm „ieskaits“, wenn gegenseitige Forderungen miteinander verrechnet werden. „Aprēķins“ ist Berechnung, nicht Aufrechnung.
Deutsch verwendet „Aufrechnung“ für den rechtlichen Mechanismus, mit dem Forderungen durch Erklärung oder kraft Gesetzes gegeneinander getilgt werden. Lettisch ist ieskaits der passende Fachbegriff. Aprēķins bleibt reine Rechnung. Pretprasījums benennt nur die Gegenforderung, nicht den Tilgungseffekt.
„Mit einer Forderung aufrechnen“ heißt veikt ieskaitu oder ieskaitīt prasījumu, nicht tikai aprēķināt.
Pretprasījums nicht mit Aufrechnung gleichsetzen.
Verrechnung in der Buchhaltung kann anders klingen; juristisch zählt ieskaits.
Klageerwiderung, Zahlungsstreit und Forderungsmanagement: ieskaits zeigt, dass Forderungen rechtlich gegeneinander erlöschen sollen. Eine bloße Berechnung reicht dafür nicht.
Bei „Aufrechnung“ wählt die Maschine oft aprēķins oder verrechnet nur sprachlich. Dadurch fehlt der rechtliche Tilgungseffekt der gegenseitigen Forderungen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.