Vertrag
Nimm „līgums“, wenn eine rechtlich bindende Vereinbarung gemeint ist. „Vienošanās“ passt nur, wenn die Einigung im Vordergrund steht und die Bindung offenbleiben darf.
Deutsch verwendet „Vertrag“ sehr breit, vom Formularvertrag bis zur kurzen schriftlichen Abrede. Lettisch ist līgums der sichere Standard, wenn Rechte und Pflichten begründet werden. Vienošanās klingt stärker nach Einigung und kann die Durchsetzbarkeit offener lassen. Darījums liegt eine Ebene höher und beschreibt das Rechtsgeschäft, nicht zwingend das konkrete Vertragsdokument.
„Einen Vertrag abschließen“ heißt noslēgt līgumu, nicht aizvērt līgumu.
Vienošanās nicht als automatische Standardlösung nehmen, wenn ein formeller Vertrag gemeint ist.
Darījums nicht für jedes Vertragsdokument einsetzen, sonst wird aus dem Vertrag ein abstrakter Rechtsakt.
Vertragsurkunden, AGB, Arbeits- und Kaufverträge: hier trägt līgums die rechtliche Bindung. In einer lockeren Korrespondenz kann vienošanās reichen, sobald aber Pflichten entstehen, muss genau dieses Wort sitzen.
Maschinell wird „Vertrag“ leicht zu vienošanās, weil das wie Vereinbarung wirkt. In einer Vertragsklausel kann dadurch aus dem bindenden līgums eine bloße Einigung werden.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.