Vollmacht
Nimm „pilnvara“, wenn die Vollmacht als Ermächtigung oder Urkunde gemeint ist. „Pārstāvība“ beschreibt die Vertretung als Rechtsverhältnis.
Im Deutschen kann „Vollmacht“ die Rechtsmacht, die Erteilung und das Papier meinen. Lettisch deckt pilnvara den praktischen Standardfall ab, besonders das Dokument. Pārstāvība beschreibt die Vertretung selbst. Pilnvarojums kann passen, wenn nicht die Urkunde, sondern die eingeräumte Befugnis betont wird.
„Eine Vollmacht erteilen“ heißt izdot pilnvaru oder piešķirt pilnvarojumu, nicht dot varu.
Pārstāvība nicht für die Vollmachtsurkunde verwenden.
Pilnvara nicht mit pilnvarojums verwechseln, wenn ausdrücklich das Dokument vorgelegt werden muss.
Notartermine, Behörden, Gerichtsvertretung und Unternehmensvertretung: meist muss klar sein, ob eine Urkunde vorliegt oder nur eine Vertretungsbefugnis beschrieben wird. Pilnvara ist der sichere Dokumentbegriff.
Die Maschine glättet „Vollmacht“ gern zu pārstāvība. Dann fehlt im Text die Urkunde oder die konkrete Ermächtigung, die gerade nachgewiesen werden soll.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.