Willenserklärung
Nimm „gribas izteikums“, wenn eine rechtserhebliche Willensäußerung gemeint ist. „Paziņojums“ ist nur Mitteilung und zu allgemein.
Die deutsche „Willenserklärung“ ist ein dogmatischer Begriff. Lettisch wird gribas izteikums verstanden, klingt aber stärker fachsprachlich als alltäglich. Paziņojums kann eine Mitteilung sein, sagt aber nicht, dass der Wille Rechtsfolgen auslösen soll. Darum muss der Kontext Vertragsschluss, Angebot, Annahme oder Anfechtung sichtbar machen.
„Eine Willenserklärung abgeben“ heißt izteikt gribu oder paust gribas izteikumu, je nach Satzbau, nicht dot deklarāciju.
Paziņojums nur nehmen, wenn tatsächlich eine Mitteilung gemeint ist.
Deklarācija klingt nach Deklaration und ist im Privatrecht meist falsch.
Vertragsschluss, Anfechtung, Zugang und Vertretung: hier ist entscheidend, ob nur kommuniziert wird oder ein rechtsgeschäftlicher Wille erklärt wird. Gribas izteikums hält diesen Unterschied fest.
Die Maschine macht aus „Willenserklärung“ oft paziņojums oder deklarācija. Dann wird aus einem rechtsgeschäftlichen Willen nur eine Mitteilung oder eine formale Deklaration.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.