Eigentum
сопственост ist das rechtliche Eigentum; владение ist Besitz als tatsächliche Sachherrschaft, носител на право der Inhaber eines Rechts.
Deutsch trennt Eigentum und Besitz, aber im Alltag verschwimmt diese Grenze. Mazedonisch hält die Linie mit сопственост für die rechtliche Zuordnung und владение für die tatsächliche Sachherrschaft. Поседување ist allgemeiner und nicht immer der saubere sachenrechtliche Begriff. Für Rechte steht oft носител на право, nicht automatisch сопственик. Wer Eigentum und Besitz vertauscht, macht aus tatsächlicher Sachherrschaft ein dingliches Recht oder nimmt dem Eigentümer genau diese Rechtsstellung.
„Eigentümer“ ist сопственик, nicht automatisch имател.
„Besitzer“ ist im sachenrechtlichen Kontext лице во владение oder владетел, nicht сопственик.
„Inhaber eines Rechts“ heißt носител на право, nicht сопственик на право, wenn kein Eigentum gemeint ist.
„Eigentum vorbehalten“ braucht задржување на сопственоста, nicht bloß задржување на поседот.
Ein Grundbuchauszug, ein Kaufvertrag, ein Eigentumsvorbehalt: dort entscheidet die Trennung zwischen Recht und tatsächlicher Herrschaft. Wird владение als сопственост übersetzt, erhält der Besitzer sprachlich ein Recht, das er vielleicht nicht hat. Bei Alltagsbesitz ist das oft harmlos; im Sachenrecht muss сопственост gegen владение sauber getrennt werden.
Bei „Eigentum“ zieht die Maschine Eigentum, Besitz und Inhaberschaft oft auf сопственост oder поседување zusammen. Dadurch bekommt ein Besitzer plötzlich Eigentümerstellung, oder ein bloßer Rechtsinhaber wird wie ein Sacheigentümer behandelt. In Grundbuch-, Kauf- und Sicherungstexten ist diese Unterscheidung nicht Beiwerk, sondern der Kern des Satzes.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.