Klage
нэхэмжлэл für die zivilrechtliche Klage; нэхэмжлэлийн шаардлага für den konkreten Klageantrag, гомдол für Beschwerde oder Rechtsbehelf.
Deutsch hält „Klage“ im Prozessrecht recht klar, nutzt das Wort daneben aber auch allgemein für Beschwerde. Mongolisch muss juristisch sauber trennen. нэхэмжлэл bezeichnet die Klage im Zivilprozess und oft auch die Klageschrift, нэхэмжлэлийн шаардлага den Antrag oder Anspruch innerhalb der Klage, гомдол dagegen die Beschwerde oder einen Rechtsbehelf. Wird das vermischt, ändert sich die prozessuale Rolle des Schriftstücks.
„Klage erheben“ heißt нэхэмжлэл гаргах, nicht „нэхэмжлэл оруулах“ im formellen Stil.
„Klageantrag“ ist нэхэмжлэлийн шаардлага, nicht nur нэхэмжлэл.
„Beschwerde“ ist гомдол, nicht automatisch нэхэмжлэл.
„Klage zurücknehmen“ heißt нэхэмжлэлээ буцаан авах, nicht bloß „нэхэмжлэл цуцлах“.
Eine Klageschrift, ein Klageantrag, die Rücknahme der Klage: hier trennt Mongolisch die Klage selbst vom konkreten Begehren. Wird гомдол statt нэхэмжлэл verwendet, klingt der Text nach Beschwerdeverfahren oder Rechtsbehelf, obwohl eine zivilprozessuale Klage gemeint ist.
Bei „Klage“ greift die Maschine leicht zu einem allgemeinen Beschwerdewort. Dann wird aus der zivilprozessualen нэхэмжлэл eine гомдол, und der Text klingt nach Rechtsbehelf statt nach Klageerhebung. Besonders bei Fristen, Zuständigkeit und Rücknahme verschiebt das die Prozesslage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.