Vertrag
гэрээ nur für den bindenden Vertrag zwischen Parteien; хэлцэл für das Rechtsgeschäft, олон улсын гэрээ für den Vertrag zwischen Staaten.
Deutsch verwendet „Vertrag“ sehr breit, vom privatrechtlichen Austausch bis zum Staatsvertrag. Mongolisch verlangt genauer die Ebene: гэрээ trägt die Bindung zwischen Parteien, хэлцэл bezeichnet das Rechtsgeschäft als rechtlichen Vorgang, олон улсын гэрээ hebt den Text ins Völkerrecht. Wer alles mit гэрээ übersetzt, trifft viele Alltagsfälle, macht aber ein Rechtsgeschäft zu eng oder einen Staatsvertrag zu gewöhnlich.
„Rechtsgeschäft“ heißt хэлцэл, nicht automatisch гэрээ.
„Staatsvertrag“ oder „völkerrechtlicher Vertrag“ braucht олон улсын гэрээ.
„einen Vertrag schließen“ heißt гэрээ байгуулах, nicht wörtlich „гэрээ хаах“.
„vertraglich“ ist je nach Satz гэрээний oder гэрээгээр, nicht ein frei gebildetes Adjektiv.
Ein Kaufvertrag, eine Vertragsklausel, ein Anspruch aus Vertrag: hier trägt гэрээ die Bindung. Geht es um die Wirksamkeit einer Willenserklärung, passt хэлцэл besser. Sobald Staaten oder völkerrechtliche Pflichten gemeint sind, muss олон улсын гэрээ die Ebene sichtbar machen.
Für „Vertrag“ nimmt die Maschine fast immer гэрээ. Dadurch verschwindet der Unterschied zu хэлцэл und олон улсын гэрээ: ein Rechtsgeschäft wirkt wie ein enger Vertrag, ein Staatsvertrag wie ein gewöhnlicher Parteivertrag. Gerade in Zivilrechts- und Völkerrechtstexten kippt damit die rechtliche Ebene.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.