Vollmacht

итгэмжлэл
Substantiv · Juristisch

итгэмжлэл für die Vollmachtsurkunde oder erteilte Ermächtigung; төлөөлөх эрх für die Vertretungsmacht, итгэмжлэгдсэн төлөөлөгч für die Person.

итгэмжлэл
die Vollmacht als Urkunde oder schriftliche Ermächtigung.
төлөөлөх эрх
die Vertretungsmacht, also die rechtliche Befugnis, für jemanden zu handeln.
итгэмжлэгдсэн төлөөлөгч
der Bevollmächtigte oder bevollmächtigte Vertreter, nicht die Vollmacht selbst.
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Warum

Deutsch kann „Vollmacht“ die Befugnis und das Papier meinen. Mongolisch trennt in der Praxis deutlicher: итгэмжлэл ist das Dokument oder die erteilte Ermächtigung, төлөөлөх эрх die rechtliche Vertretungsmacht dahinter, итгэмжлэгдсэн төлөөлөгч die handelnde Person. In Verträgen, Prozessunterlagen und Behördenformularen muss deshalb klar bleiben, ob die Urkunde fehlt, die Befugnis fehlt oder der Vertreter bezeichnet wird.

Typische Fehler

„Bevollmächtigter“ ist итгэмжлэгдсэн төлөөлөгч, nicht итгэмжлэл.

„ohne Vollmacht handeln“ meint fehlende төлөөлөх эрх, nicht nur ein fehlendes Formular.

„Vollmacht erteilen“ heißt итгэмжлэл олгох, nicht wörtlich „итгэмжлэл өгөх“ im formellen Register.

Eine notarielle Vollmacht braucht нотариатаар гэрчлүүлсэн итгэмжлэл.

Beispiele
eine Vollmacht erteilen итгэмжлэл олгох
die notarielle Vollmacht нотариатаар гэрчлүүлсэн итгэмжлэл
aufgrund einer Vollmacht handeln итгэмжлэлийн үндсэн дээр үйлдэх
ohne Vollmacht handeln төлөөлөх эрхгүй үйлдэх
der Bevollmächtigte итгэмжлэгдсэн төлөөлөгч
die Vertretungsmacht төлөөлөх эрх
Worauf es ankommt

Eine Bankvollmacht, eine Prozessvollmacht, ein Vertreter ohne Vertretungsmacht: hier ist die Unterscheidung praktisch. Fehlt төлөөлөх эрх, fehlt nicht bloß ein Papier, sondern die Befugnis zum Handeln. Geht es um die vorzulegende Urkunde, ist итгэмжлэл richtig und muss den Umfang der Ermächtigung tragen.

Was die Maschine übersieht

Die Maschine setzt „Vollmacht“ fast immer als итгэмжлэл und übersieht die Fälle, in denen die Vertretungsmacht selbst gemeint ist. Aus einem materiellen Befugnisproblem wird dann ein bloßes Urkundenproblem. In Prozess- oder Vertragsklauseln kann dadurch der Umfang der Vertretung falsch erscheinen.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.