Erlass
Nimm „ettergivelse“, wenn ein Gläubiger auf eine Forderung verzichtet. „Vedtak“ ist ein Verwaltungsakt und nur in anderen Kontexten richtig.
Der deutsche „Erlass“ ist gefährlich, weil er privatrechtlichen Forderungsverzicht und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsakt meinen kann. Norwegisch trennt deutlich: „ettergivelse“ bei Forderungen, „vedtak“ bei Behördenentscheidungen, „forskrift“ bei normativen Regelungen.
„Erlass einer Forderung“ heißt ettergivelse av krav oder ettergivelse av fordring.
„Behördlicher Erlass“ ist meist vedtak, forskrift oder rundskriv, je nach Textart.
„Avkall“ kann Verzicht bedeuten, ist aber nicht der normale Begriff für Schuldenerlass.
Forderungsverzicht, Schuldenregelung, Vergleich: „ettergivelse“ ist der richtige Startpunkt. Verwaltungstexte brauchen dagegen eine eigene Prüfung, weil „Erlass“ dort ganz anders funktionieren kann.
Automatische Übersetzung verbindet „Erlass“ schnell mit „vedtak“ oder „dekret“. Im Forderungstext wäre das falsch, weil dort der Gläubiger eine Schuld „ettergir“.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.