Gewährleistung
Übersetze „Gewährleistung“ nicht automatisch mit „garanti“. Für gesetzliche Mängelhaftung passen „mangelsansvar“, „mangelskrav“ oder eine erklärende Formulierung.
Deutsch unterscheidet Gewährleistung und Garantie, im Alltag aber oft unsauber. Norwegisch darf diese Unschärfe nicht übernehmen. „Garanti“ klingt nach freiwilliger oder besonderer Zusage. Geht es um gesetzliche Rechte wegen eines Mangels, muss die Übersetzung über „mangelsansvar“, „mangelskrav“ oder eine konkrete Mängelrechtsformulierung laufen.
„Gesetzliche Gewährleistung“ nicht mit „lovbestemt garanti“ übersetzen, wenn Mängelrechte gemeint sind.
„Garanti“ nur verwenden, wenn eine echte Garantieerklärung oder Zusage vorliegt.
„Gewährleistungsansprüche“ sind krav som følge av mangel oder mangelskrav.
Verbraucherkauf, AGB, Reklamation: „garanti“ ist hier oft der gefährliche falsche Freund. Die Übersetzung muss zeigen, ob gesetzliche Mängelrechte oder eine zusätzliche Garantie gemeint sind.
Automatische Übersetzung macht aus „Gewährleistung“ fast immer „garanti“. Das kann norwegische Leser glauben lassen, es gehe um eine freiwillige Garantie statt um gesetzliche Mängelrechte.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.