Mangel
Nimm „mangel“, wenn eine Sache oder Leistung rechtlich nicht vertragsgemäß ist. „Feil“ ist allgemeiner, „defekt“ technischer.
Norwegisch trifft den juristischen Mangel mit „mangel“. Wichtig ist, den Begriff nicht technisch zu verengen. Ein Mangel kann auch falsche Menge, fehlende Eigenschaft, Rechtsmangel oder Abweichung von vereinbarter Beschaffenheit sein. „Feil“ und „defekt“ klingen schneller nach bloßem Fehlerbild.
„Mangel an der Sache“ heißt mangel ved tingen.
„Mängelrechte“ sind krav som følge av mangel oder mangelsbeføyelser.
„Defekt“ nicht verwenden, wenn die Leistung rechtlich, aber nicht technisch fehlerhaft ist.
Kaufvertrag, Werkleistung, Verbraucherbeschwerde: „mangel“ hält den juristischen Prüfungsmaßstab offen. „Feil“ oder „defekt“ kann den Fall zu technisch und zu eng machen.
Bei „Mangel“ nimmt die Maschine leicht „feil“ oder „defekt“. Dadurch wird aus der juristischen Vertragsabweichung ein bloßer technischer Fehler.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.