Verjährung
Nimm „foreldelse“, wenn ein Anspruch wegen Zeitablaufs nicht mehr durchgesetzt werden kann. „Foreldelsesfrist“ ist nur die Frist.
Norwegisch trennt sauber zwischen der Verjährung als Wirkung und der Verjährungsfrist als Zeitraum. Das deutsche Wort „Verjährung“ kann beides meinen. In norwegischen Rechtstexten muss deshalb klar sein, ob der Anspruch bereits „foreldet“ ist oder ob nur die „foreldelsesfrist“ berechnet wird.
„Der Anspruch ist verjährt“ heißt kravet er foreldet.
„Verjährungsfrist“ heißt foreldelsesfrist.
„Verjährung hemmen“ nicht wörtlich übersetzen, sondern den norwegischen Mechanismus prüfen.
Forderungen, Rückzahlungsansprüche, Schadensersatz: „foreldelse“ entscheidet über Durchsetzbarkeit. Fristberechnung und Eintritt der Verjährung dürfen nicht in einem Wort verschwimmen.
Bei „Verjährung“ verwechselt die Maschine oft „foreldelse“ und „foreldelsesfrist“. Dann wird aus der Rechtswirkung eine bloße Frist oder umgekehrt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.