Vollmacht
Nimm „fullmakt“, wenn jemand rechtlich befugt ist, für eine andere Person zu handeln. „Representasjon“ beschreibt eher die Vertretung als solche.
Norwegisch trifft den deutschen Kern von „Vollmacht“ mit „fullmakt“ recht gut. Wichtig ist weniger das Grundwort als die Reichweite: umfasst die Vollmacht Vertragsschluss, Prozessführung, Empfang von Erklärungen oder nur eine einzelne Handlung? Diese Begrenzung muss im norwegischen Satz stehen.
„Vollmacht erteilen“ heißt gi fullmakt.
„Bevollmächtigter“ heißt fullmektig, nicht automatisch representant.
„Prokura“ nur bei handelsrechtlicher Prokura, nicht bei jeder Vollmacht.
Gesellschaftsunterlagen, Prozessvertretung, Vertragsabschluss: „fullmakt“ ist meist richtig, aber die Reichweite muss präzise bleiben. Die Übersetzung darf aus einer Einzelvollmacht keine allgemeine Vertretungsmacht machen.
Bei „Vollmacht“ trifft die Maschine oft das Wort „fullmakt“, übersieht aber den Umfang. Dann wird eine eng begrenzte Ermächtigung sprachlich weiter, als sie rechtlich sein darf.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.