Willenserklärung
Nimm „viljeserklæring“ in fachlichen Texten. In praktischen Vertragssätzen ist oft „erklæring“ oder eine konkrete Handlung natürlicher.
„Willenserklärung“ ist im Deutschen ein dogmatischer Grundbegriff. Norwegisch kennt „viljeserklæring“, aber der Begriff wirkt schnell lehrbuchhaft. In Klauseln und praktischen Schreiben ist oft besser, die konkrete Erklärung zu benennen: Angebot, Annahme, Kündigung, Vollmacht oder Zustimmung.
„Abgabe einer Willenserklärung“ nicht immer wörtlich als „avgi en viljeserklæring“ übernehmen.
Bei Vertragsschluss oft konkret von tilbud und aksept sprechen.
„Erklæring“ reicht nicht, wenn die Rechtswirkung der Erklärung geprüft wird.
Gutachten, Lehrbuch, Rechtsvergleichung: „viljeserklæring“ ist tragfähig. Praktischer Vertragstext klingt oft besser, wenn die konkrete Erklärung benannt wird statt der dogmatische Oberbegriff.
Maschinell wird „Willenserklärung“ meist wörtlich zu „viljeserklæring“. Das ist fachlich möglich, kann aber in praktischen Klauseln unnötig dogmatisch und steif klingen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.