Berufung
Nimm „استیناف“ für die Berufung gegen eine gerichtliche Entscheidung. „اعتراض“ ist nur Einwand oder Widerspruch, „شکایت“ bleibt als Beschwerde zu breit.
Die deutsche Berufung ist ein bestimmtes Rechtsmittel und nicht bloß Unzufriedenheit mit einer Entscheidung. Paschtu verwendet dafür im formellen Register „استیناف“. „اعتراض“ beschreibt eher den Widerspruch gegen etwas, „شکایت“ eine Beschwerde oder Klage. Wird Berufung zu allgemein übersetzt, verschwimmen Fristen, Instanzen und Verfahrensfolgen.
„Berufung einlegen“ nicht als bloßes „اعتراض کول“ wiedergeben, wenn das Rechtsmittel gemeint ist. Natürlicher ist „استیناف غوښتل“ oder „استیناف وړاندې کول“.
„شکایت“ klingt nicht zwingend nach zweiter Instanz.
Berufung im Rechtsmittel-Sinn nicht mit beruflicher Berufung oder Beruf verwechseln.
Rechtsmittelbelehrungen, Fristen, Urteilstenor und zweite Instanz: hier muss „استیناف“ stehen. Eine zu allgemeine Übersetzung kann beim Leser den Eindruck erwecken, es gehe nur um einen Einwand und nicht um ein förmliches Rechtsmittel.
Maschinell wird „Berufung“ schnell als اعتراض oder شکایت ausgegeben. Das verfehlt den Instanzenzug, weil aus dem förmlichen Rechtsmittel nur ein allgemeiner Einwand oder eine Beschwerde wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.